13. Dezember 2008
Schallende Ohrfeige für die GEZ! – Gebühren für den PC unzulässig
Endlich wird auch der GEZ einmal die Grenzen aufgezeigt!
In jüngster Vergangenheit wurden die Stimmen gegen die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten immer lauter und das nur zu Recht, denn so einiges läuft dort nicht rund.
So hat beispielsweise die auf SAT1 laufende Sendung Akte08 schon häufiger über die nicht ganz redlichen “Arbeitsmaßnahmen”, über die fragwürdigen Verträge und deren übermäßig aufdringlichen Mitarbeitern berichtet. Auch schon passiert ist es, dass die GEZ einem Hund, dessen Name lediglich auf dem Klingelschild des Hauses angebracht war, Briefe und Rechnungen zukommen ließ. Der Hundehalter wollte sich mit dem Klingelschild lediglich einen kleinen Spaß erlauben, nichts ahnend was da in naher Zukunft auf ihn zukommen sollte.
Doch nun gab es in der Stadt Wiesbaden endlich auch mal eine Rüge für die Gebühreneinzugszentrale!
Ein Urteil (Aktenzeichen 5 E 243/08Wl) des Verwaltungsgerichts stärkt Unternehmer und Freiberufler: Demnach haben Rundfunkgebühren für gewerblich genutzte internetfähige Computer keine Rechtsgrundlage. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Besitzer bereits Radio und TV bei der GEZ angemeldet hat. Die nicht gerade kleine Gebühr für PCs als “neuartige Rundfunkgeräte” könnte nun kippen.
Ob die GEZ in Berufung gehen will steht bis jetzt noch in den Sternen, jedoch kann sich so manch ein Unternehmer nun ersteinmal zurück lehnen und tief durchatmen.
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