12. August 2009
Folgenschweres Urteil gegen Microsoft – Word darf vorerst nicht mehr verkauft werden!
Großkonzern und Marktführer Microsoft geht es derzeit ganz schön an den Kragen! Gerade sprach ein US-Gericht ein Verkaufsverbot für Microsoft´s XML-fähiges Word aus. Der Grund: Microsoft bediehne sich einer durch ein Patent geschützten Technik.
Das Bundesbezirksgericht mit Leonard Davis als Vorsitz entschied ganz klar, Microsoft müsse seine XML-fähigen Word-Versionen spätenstens in 60 Tagen aus dem amerikanischen Verkauf nehmen. Microsoft Word 2007, 2003 und einige weitere Produkte des Konzerns unterliegen somit bald schon einem folgenschweren Verkaufsstop, der nicht unerhebliche Gewinneinbußen nach sich ziehen wird.
Doch bereits im Mai wurde Microsoft schon aufgund des selben Vorwurfs abgestraft. Hier wurde das Unternehmen zu einer Zahlung von 200 Millionen Dollar verurteilt, welche nun nochmals vom texanischen Bundesbezirksgericht auf 290 Millionen Dollar erhöht wurde.
Microsoft selbst gibt sich trotz alledem jedoch noch immer kämpferisch. So äusserte sich Sprecher Kevin Kutz gegenüber einer Zeitung, das Unternehmen wäre aufgrund des Urteils sehr enttäuscht. Ferner habe die Beweislage wider Richters Leonard Davis Meinung ergeben, dass Microsoft das Patent nicht verletze und somit keine Gültigkeit habe. Microsoft werde das Urteil ergo anfechten.
Ob der Konzern damit Erfolg haben wird ist schwer zu sagen. So besitzt Microsoft beispielsweise ebenfalls ein Patent, in welchem es sich um ein Dokument in einer XML-Datei dreht. Dieses kann von diversen Programmen gelesen und verarbeitet werden, sofern die Anwendungen XML Dateien unterstützen. Dieses Patent erlaubt also das Schreiben, Lesen und die Darstellung solcher Textverarbeitungsdokumente.
Der Rechtsstreit um die Patentverletzung ist anhand dieser Tatsachen noch nicht zu Ende und auch den bereits gesprochenen Urteilen wird aller Vorraussicht nach noch mindestens ein weiteres folgen. Zudem stand das Bundesbezirksgericht im texanischen Tyler schon des Öfteren im Verruf, “freundlicher gegenüber Anspruchsstellern” zu agieren als alternative Gerichte. Die nunmehr dritte Runde in dieser Sache ist also bereits eingeläutet.
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