8. Januar 2009
Betrieb von alten Schnurlostelefonen ab 2009 verboten!
Wer sich in den neunziger Jahren ein Schnurlostelefon gekauft hat und jetzt immer noch benutzt, sollte sich jetzt von diesem Telefon trennen. Denn ab Januar 2009 ist der Betrieb von analogen Funktelefonen verboten.
Die heutigen Schnurlostelefone besitzen den digitalen Funkstandard „DECT” (Digital Enhanced Cordless Telecommunications). Doch Schnurlostelefone aus den Neunzigern besitzen noch den analogen Funkstandard „CT1+” oder „CT2″. Die alten Schnurlostelefone sind noch vielfach im Einsatz, da sie sich als langlebig erwiesen und sehr strahlungsarm sind. Es kam auch noch vor das Billigimporte, die mit dem alten Funkstandard, bis vor Kurzem noch im Handel erhältlich waren oder es sogar noch im Handel gibt.
Warum sind die alten analogen Schnurlostelefone ab Januar 2009 verboten?
Der Mobilfunkanbieter O2 hat vor Jahren bei der Bundesnetzargentur den freiwerdenden Frequenzbereich, auch auf dem auch der alte Funkstandard „CT1+” und „CT2″ sendet, erworben und will damit sein Handynetz weiter ausbauen. Deswegen erlosch die Betriebserlaubnis Ende 2008 für Schnurlostelefone mit dem Funkstandard „CT1+” oder „CT2″. Das heißt, dass die Benutzung ab 1. Januar 2009 einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz darstellt. Bei Telefonaten mit dem alten Standard kann es in dem Netzt zu Störungen kommen. Davon sind auch Anbieter wie Alice, Tchibo und Fonic betroffen, die das Mobilfunknetz mitbenutzen.
Welche Strafen drohen bei Benutzung des alten Funktelefons?
Sollte es bei der Benutzung eines alten Schnurlostelefon „CT1+” oder “CT2″ zu Störungen kommen, wird die Bundesnetzagentur den Besitzer des verbotenen Funktelefons ermitteln. Dabei wird man aufgefordert, es in angemessener Zeit stillzulegen. Laut Aussage von Rudolf Boll, Pressesprecher der Bundesnetzagentur, muss man nicht sofort mit einem Bußgeld rechnen. Aber bei erneuter Störung stellt man Ihnen jedoch die Kosten für die Ermittlung der Störquelle in Rechnung und ein Bußgeldverfahren wird überprüft. Dies sind häufig Beträge über 1.000 Euro.
Wie kann ich feststellen welchen Funkstandard ich nutze?
Anhand der Bedienungsanleitung lässt sich feststellen, ob ihr ein Schnurlostelefon mit dem alten Funkstand habt. Denn die Hersteller wurden seit 1998 von der Bundesnetzagentur verpflichtet das Auslaufdatum 2008 der Betriebserlaubnis zu vermerken. Sollten sie keine weiteren Hinweise finden, lässt sich schnell herausstellen ob das Schnurlostelefon mit dem neuen digitalen „DECT” oder dem alten analogen Funkstandard „CT1+” oder “CT2″ ausgerüstet ist. Wenn sie sich bei einem DECT-Schnurlostelefon zu weit von der Basis entfernen, so wird die Verbindung abrupt beendet oder es kommt zu Aussetzern. Bei alten analogen Schnurlostelefonen hingegen wird das Gespräch durch zunehmendes Rauschen überlagert.
Solltet ihr dann immer noch unsicher sein, empfiehlt sich ein Anruf bei der Service-Hotline des jeweiligen Herstellers oder ihr wendet euch an die Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
Die Rufnummer lautet: (0 30) 22 48 05 00.
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(2 Stimme(n) / Wertung: 3,50 von 5)
Hans schreibt, am 18. Januar 2009 um 12:32 von
Gott sei dank habe ich schon ein neues DECT Gerät zuhause und brauche keine Angst haben das ich da irgenwem störe oder eine hohe Strafe zahlen muss.
Gruss Hans.